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In unserer Praxis werden Kronen oder Brücken aus verschiedenen Materialien hergestellt . Hierbei kommen Gold-Biolegierungen, Galvanogold, konventionelle Keramiken wie Vita oder Empress und auch Hochleistungskeramiken aus Zirkonoxyid für Einzelkronen und Brücken großer Spannweite zur Anwendung.

Kostenübernahme 

Nach vielen Änderungen ist seit dem 01.01.1999 wieder die alte Regelung in Kraft, nach welcher die Krankenkasse abhängig davon, ob das Bonusheft regelmäßig gestempelt wurde, entweder 50 % (ohne Bonusheft), 60 % (5 Jahre) oder sogar 65 % (10 Jahre) der Behandlungskosten übernimmt.

In Härtefällen kann auch mit höheren Zuschüssen gerechnet werden.

Härtefälle werden aufgrund des Brutto-Familieneinkommens berechnet. Da die Krankenkasse Ihr monatliches Einkommen nicht kennt, sollten Sie sich über die jeweilige Regelung informieren und eventuell einen Härtefallantrag stellen.

Sie als Patient dürfen also nun wieder wählen, womit die Lücken in Ihrem Gebiss gefüllt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Grundversorgung. Darüber hinausgehende Leistungen müssen selbst getragen werden.

Der von der Kasse zu bezahlende Anteil wird direkt mit der Auszahlungsstelle abgerechnet und der Patientenanteil wird Ihnen über unser Rechenzentrum in Rechnung gestellt.