bedeutet Zahnmedizin nach den Regeln der Schulmedizin unter Berücksichtigung der bekannten energetischen Beziehungen der Odontome (Zahnfächern) zum übrigen Organismus, bedeutet weiter die Zusammenführung von schulmedizinischem Können, naturheilkundlichem Wissen und spezifischen Naturheilverfahren zu einem individuellen Konzept, welches zwangsläufig subjektiv ist und von der Erfahrung des Behandlers abhängig ist. Innerhalb dieses ganzheitlichen Denkgebäudes gibt es viele verschiedene Wege. Fundament dieses ganzheitlichen Gebäudes sind die Grundkenntnisse energetischer Zusammenhänge im Organismus, wie es uns die Akupunktur lehrt, Kenntnisse der Wirkungsweise homöopathischer Medikamente aufgrund nichtmateriell-energetischer Eigenschaften und die Kenntnisse über das Grundsystem nach Pischinger, welches den Brückenschlag zur wissenschaftlichen Medizin darstellt. Ein ganzheitlicher Befund ergänzt den schulmedizinischen Befund durch zusätzliche Erkenntnisse der angewandten additiven Methoden unter Respektierung der Einheit Geist-Psyche-Körper. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Beurteilung einer Störung der Regulationsfähigkeit infolge von Schwermetallen, Geopathie, elektromagnetischen Feldern, Okklusion, Herde und Störfelder, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, chemischen Noxen, Psyche u.a.m.. Der ganzheitlich behandelnde Zahnarzt ist folglich dazu ausgebildet, nicht nur das isolierte Organ - also den Zahn mit all seinen damit im Zusammenhang stehenden Strukturen - zu behandeln, sondern auch den Zusammenhang der Zähne mit anderen Organen des Körpers und seinen Funktionen zu berücksichtigen.
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